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Zuhause

Wiederverwenden statt Wegwerfen

23.10.2023

Wiederverwendung ist das Prinzip, Aufwand und Material einzusparen, indem Gegenstände, welche an einer Stelle nicht mehr benötigt werden an anderer Stelle erneut verfügbar gemacht werden.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Es braucht keine Vernichtung, Zerlegung oder Beseitigung und auch der Herstellungsbedarf neuer Artikel reduziert sich dadurch.

Das Wiederverwenden von Gebrauchsgegenständen ist also zweifelsohne die beste Methode, um Abfall zu vermeiden.
Bevor man nutzlos oder überlüssig gewordene Dinge wegwirft, sollte man also zumindest über möglich Weiterverwendungsmöglichkeiten nachdenken.
Gibt es jemandem im privaten Umfeld, der den Gegenstand noch gebrauchen kann? Auch viele Einrichtungen, wie Altersheime, Kinderheime u.ä. Istitutionen nehmen Sachspenden oft dankbar entgegen.

In der Südtiroler Landesregierung wurde dieses Thema nun aufgegriffen und neue Richtlinien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern auf Recyclinghöfen genehmigt.
Darin ist festgelegt, dass die zuständige Gemeinde mit eigener Betriebsordnung die Kriterien zur Annahme, Lagerung und zum Austausch von wiederverwendbaren Gütern regelt, sowie den Bereich zur Abgabe, bzw. Mitnahme dieser Gegenstände im Recyclinghof ausweist.

Ziel ist es, nicht mehr benötigte aber noch funktionstüchtige Güter, wie beispielsweise kleinere Möbelstücke, Sportartikel, Fahrräder, Geschirr, Bücher, Spiele, Kinderzubehör und Elektrogeräte wieder in den Kreislauf zu bringen.
Wichtig ist, dass die Gegenstände nicht defekt sind oder Sicherheitsmängel aufweisen und direkt sowie kostenlos weiterverwendet werden können; es darf kein Entgelt dafür verlangt werden“, betont der Direktor des Verwaltungsamtes für Umwelt, Helmut Schwarz. Nicht wiederverwendbare Güter hingegen, müssen entsprechend entsorgt werden. Das Personal der Recyclinghöfe sorgt für einen reibungslosen Ablauf am Wiederverwendungsbereich. Ist der Bereich überlastet, kann die Annahme von Gegenständen zeitweilig eingestellt werden.

Die maximale Lagerzeit der Gegenstände wird mit 60 Tagen festgelegt. In diesem Zeitraum hat jeder die Möglichkeit,
einen oder mehrere Gegenstände kostenlos mitzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände über den Recyclinghof als Abfall entsorgt.

KH/cc

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