Für Photovoltaikanlagen und weitere energetische Maßnahmen bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden sind Förderungen vorgesehen. Ansuchen sind vom 27. September bis 27. Oktober möglich.
Das Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (Mipaaf) hat über die Förderschiene „Parco Agrisolare“ einen Aufruf zur Realisierung von Photovoltaikanlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Betriebsgebäude veröffentlicht.
Die im staatlichen Wiederaufbaufonds (PNRR) für den „Parco Agrisolare„ vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 1,5 Mrd. Euro. Davon sind 1,2 Mrd. Euro für Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktionund die restlichen 300 Mio. Euro zu gleichen Teilen für Investitionen in die Verarbeitung von Primärerzeugnissen zu landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgesehen. Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Höchstleistung zwischen 6 kWp und 500 kWp auf Dächern von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.
Darüber hinaus sind auch Speichersysteme, elektrische Ladestationen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude, wie die Entfernung und Entsorgung von Asbest, Wärmedämmung oder Belüftungssysteme von Dächern förderfähig.
Wer darf ansuchen?
Zum Ansuchenberechtigt sind landwirtschaftliche Einzelbetriebe oder Gesellschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften und deren Konsortien sowie agroindustrielle Betriebe. Von der MwSt.-Registerführung befreite Betriebe, die im Jahr 2021 einen Umsatz von weniger als 7000 Euro erwirtschaftet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anmeldefrist vom 27. September bis 27. Oktober
Die Ansuchen können über das Portal des GSE – Gestore dei Servizi Energetici im Zeitraum vom 27. September (ab 12.00 Uhr) bis spätestens 27. Oktober 2022 (bis 12.00 Uhr) eingereicht werden. Die Förderungen werden anhand dieses Schalterverfahrens bis zur Erschöpfung der Mittel gewährt. Dies bedeutet, dass die zeitliche Reihenfolge des Eingangs ausschlaggebend sein wird.
Der Hauptbestandteil des Ansuchens besteht aus dem technischen Bericht eines befähigten Technikers. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Techniker hinzuzuziehen, der diesen Bericht verfassen und nach Möglichkeit auch das Fördergesuch stellen kann.
Ansuchen über das Ministerium
Hier der direkte Link zum Aufruf samt Unterlagen auf dem Internetportal des Ministeriums für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik.