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Energie

Solarstrom vom Balkon

21.07.2025

Mini-Photovoltaik-Anlagen werden immer beliebter. Kein Wunder, immerhin schwanken die Energiepreise stark und Strom ist deutlich teurer geworden.

Warum also nicht selbst Strom erzeugen und damit seine Kosten senken? Mini-Solaranlagen können eine Lösung sein. Sie sind nicht nur kostengünstig in der Anschaffung, sie lassen sich auch auf kleinstem Raum installieren und bei gezielter Nutzung rechnen sie sich oft schon nach wenigen Jahren.

Wir zeigen Ihnen, was Mini-Photovoltaikanlagen aktuell leisten und worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Was steckt dahinter?

Mit einer Mini-PV-Anlage können Mieter, Haus- oder Wohnungsbesitzer eigenen Solarstrom produzieren und direkt im Haushalt verbrauchen. Sie werden oft auch als Plug & Play-Solaranlagen, Stecker-Solargeräte oder Balkonkraftwerke bezeichnet.

Laut der Verbraucherzentrale Südtirol sind Mini-PV-Anlagen vom Grundprinzip so aufgebaut wie eine herkömmliche Photovoltaikanlage. Sie bestehen aus einem Photovoltaikmodul und einem Mini-Wechselrichter, der den Sonnenstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt. In der Regel werden diese Mini-Photovoltaikanlagen an den Hausbalkonen angebracht und dort mit einer dafür vorgesehenen Steckdose verbunden.

Es ist jedoch Vorsicht geboten: Nur sogenannte „Plug & Play-Geräte“ mit einer Leistung von maximal 350 Watt dürfen selbst an das Hausnetz angeschlossen werden. Dies aber auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Steckdose korrekt im Stromnetz integriert ist. Es ist also laut der Verbraucherzentrale ratsam, bereits im Vorfeld den Elektriker zu kontaktieren, um eventuelle Überlastungen des Hausnetzes zu vermeiden.

Einsparungen

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat ausgerechnet, wie viel man mit einer Mini-Photovoltaikanlage an Stromkosten einsparen kann. Bei senkrechter Montage auf einem verschattungsfreien Südbalkon erzielt ein 350-Watt-Modul einen jährlichen Stromertrag von etwa 240 bis 300 kWh. Dies ist stets abhängig von geografischer Lage, Ausrichtung und wie viel des erzeugten Stroms unmittelbar selbst genutzt wird. Bei einem kWh-Preis von 0,19 Euro bringt das eine jährliche Kosteneinsparung im Bereich zwischen 46 und 57 Euro mit sich.

Eine wichtige Info: Jener Strom, der nicht direkt genutzt wird, fließt ins öffentliche Stromnetz und für diesen ist keine Vergütung vorgesehen.

Keine Genehmigung

Für die Installation einer Mini-Photovoltaikanlage ist keine Genehmigung von der Gemeinde erforderlich, vorausgesetzt es handelt sich um eine Anlage mit einer maximalen Leistung von 800 Watt. Laut einem neuen Dekret gelten Photovoltaikanlagen als „freie Bautätigkeit“ und fallen unter „gewöhnliche Instandhaltung“.

Der Artikel 1122-bis des Zivilgesetzbuches sieht außerdem vor, dass einzelne Eigentümer PV-Anlagen auf ihren Balkonen installieren dürfen, und zwar ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung. Es wird aber empfohlen, die anderen Eigentümer über das Vorhaben zu informieren, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.

Die Verbraucherzentrale Südtirol weist außerdem darauf hin, dass pro Haushalt nur eine Mini-Photovoltaikanlage angeschlossen werden darf. Zudem muss die Anlage mindestens zehn Tage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser hat dann fünf Arbeitstage Zeit, um eventuell erforderliche Anpassungen am Stromzähler vorzunehmen. Anschließend erhält man einen Erkennungskodex für die Anlage.

Steuerabzug

Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen mit Hauptwohnsitz in Südtirol können von einem 50-prozentigen Steuerabzug profitieren. 36 Prozent sind es bei einer Zweitwohnung. Die genauen Voraussetzungen und Informationen findet man auf der Homepage sowie im Beschluss vom 4. August 2020 (315/2020/R/EEL) der Behörde für die Regulierung von Energie, Netzen und Umwelt (ARERA).

Die Bezahlung der Anlage muss laut Verbraucherzentrale Südtirol mittels einer besonderen „zweckgebundenen“ Überweisung erfolgen (Angabe des Zahlungsgrundes, des Gesetzes Art. 16-bis DPR 917-1986, der Steuernummer und Mehrwertsteuernummer des Verkäufers und der Steuernummer des Käufers). Außerdem muss eine Ersatzerklärung erstellt werden.

KH

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