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Klima

Neue europäische Vorschriften für die Gerätereparatur

19.12.2024

Das Europäische Parlament hat kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, die die Art und Weise, wie wir mit unseren elektronischen Geräten umgehen und sie reparieren können, regeln soll.

Mit der Einführung des „Rechts auf Reparatur“, das am 31. Juli 2026 in Kraft treten wird, soll europaweit die Nachhaltigkeit beim Kauf von Elektronikprodukten gefördert werden. Elektronikschrott ist eine der am schnellsten wachsenden Abfallkategorien in der EU. Im Jahr 2021 wurden 13,5 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte auf den europäischen Markt gebracht, aber weniger als 40 % dieser Abfälle werden recycelt. Vor allem in Europa fallen pro Einwohner 17,6 kg Elektroschrott an, von denen nur 42,8 % recycelt werden. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen; die neue EU-Verordnung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Die Richtlinie bestimmt beispielsweise einen leichteren Zugang zu Ersatzteilen: Die Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile für einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu stellen, auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie. Reparaturhandbücher und -anleitungen sollen zur Verfügung gestellt werden, was sowohl den Verbrauchern als auch den unabhängigen Reparaturbetrieben nützlich sein soll. Es werden Online-Plattformen eingerichtet, auf denen die Verbraucher lokale Reparaturdienste und Geschäfte finden können, die gebrauchte Produkte verkaufen. Reparaturen müssen zu angemessenen Preisen angeboten werden, damit die Reparatur im Vergleich zum Austausch des Produkts eine erschwingliche Option darstellt.

Außerdem wird eine europäische Online-Plattform eingerichtet, damit die Verbraucher lokale Reparaturservices, Verkäufer gebrauchter Waren oder Käufer von defekten Artikeln finden können. Darüber hinaus wird es den Herstellern nicht mehr möglich sein, Vertragsklauseln einzuführen, die die Reparatur behindern. Insbesondere dürfen sie nicht die Reparatur eines Produkts aus wirtschaftlichen Gründen oder, weil es zuvor von jemand anderem repariert wurde, verweigern.

Einerseits soll damit der Elektroschrott reduziert werden, indem die Menge der Geräte, die auf Deponien landen, verringert wird. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Elektroschrott gefährliche Materialien enthält, die Boden und Wasser verunreinigen können. Andererseits verbraucht die Produktion neuer Geräte viel Energie und Ressourcen und trägt damit zu den Treibhausgasemissionen bei. Durch Anreize zur Reparatur und Wiederverwendung wird ein nachhaltigeres und zirkuläres Wirtschaftsmodell gefördert, bei dem Produkte und Materialien so lange wie möglich in Gebrauch bleiben, wodurch der Bedarf an neuen Produkten sinkt.

Die neue Verordnung konzentriert sich hauptsächlich auf die gängigsten und auf technisch reparierbare Verbraucherprodukte. Es gibt jedoch Ausnahmen: Hochspezialisierte oder sehr komplexe Produkte fallen möglicherweise nicht in die von der Verordnung abgedeckten Kategorien. So könnten beispielsweise moderne medizinische Geräte oder wissenschaftliche Geräte besondere Fähigkeiten oder spezielle Teile für die Reparatur erfordern; oder bestimmte nicht modular aufgebaute Produkte, bei denen Komponenten so integriert sind, dass es schwierig oder unmöglich ist, einzelne Teile zu ersetzen, sowie Auslaufmodelle mit veralteter Technologie. In der Folge ist geplant, die Liste der unter diese Verordnung fallenden Produkte zu erweitern.

Trotz dieser Ausnahmen ist das „Recht auf Reparatur“ ein wichtiger Schritt zur Förderung der Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit von Produkten.

 

KH

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