In freier Natur unter dem Sternenhimmel zelten oder Gipfelaufnahmen mit der Drohne machen – klingt toll, ist in Schutzgebieten aber aus guten Gründen nicht erlaubt. Ein leises Surren – immer öfter ist das auf einem Berggipfel oder an einem tollen Aussichtspunkt zu hören.
Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit, auch in den Bergen. Dabei gibt es genaue Regeln, wo sie fliegen dürfen. In den sieben Südtiroler Naturparks und den größten Biotopen und Naturdenkmälern gibt es ein striktes Flugverbot für Drohnen. „Die Naturparks in Südtirol stehen unter besonderem Landschaftsschutz. Dieser Schutz verbietet es, die Ruhe dieser Gebiete durch störende und unnötige Geräusche zu beeinträchtigen.
Bei Drohnen nehmen viele die Belastung auf die leichte Schulter. Das Verbot ist jedoch keine Schikane, sondern dient dem Schutz der Wildtiere. Studien belegen: Je tiefer und direkter die Drohne anfliegt, desto stärker die Störwirkung. In stark frequentierten Zonen summieren sich diese Effekte zu einer ständigen Belastung.
Besonders Vögel reagieren sensibel: bei einigen Arten führen schon niedrige Überflüge zum Verlassen der Nester, Gelege kühlen aus oder Jungvögel verenden. Auch tagaktive Säugetiere, die natürliche Feinde aus der Luft kennen, werden gestresst – es drohen Flucht oder dauerhaftes Meiden wertvoller Lebensräume.
Hinzu kommt, dass auch viele Menschen Drohnen als störend empfinden – sei es durch das Geräusch, die Störung der Privatsphäre oder die Beeinträchtigung der Ruhe. Man könne die Begeisterung für schöne Aufnahmen nachvollziehen, aber: Wir appellieren an alle, bei Aktivitäten die Vorschriften der Schutzgebiete einzuhalten und Rücksicht auf Natur, Tiere, Pflanzen – und auf andere Menschen zu nehmen.
Verhaltensregeln im Naturpark. Nicht nur was die Drohnen betrifft, auch in anderen Bereichen ist Besucherinnen und Besuchern der Naturparks nicht immer klar, welche Verhaltensregeln gelten und warum es diese gibt. Die Verhaltensregeln zielen darauf ab, die sensiblen Bereiche in den Naturparks zu schützen. Dazu gehört, dass jeglicher motorisierter Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten ist, kein Müll entsorgt, kein Lärm verursacht und kein Feuer entfacht werden darf. Zudem ist es nicht gestattet, wildlebende Pflanzen zu pflücken, Pilze oder Mineralien und Fossilien zu sammeln. Auch Bikes und E-Bikes auf schmalen Steigen, die dafür nicht geeignet sind, sollten vermieden werden und ausschließlich auf ausgewiesenen Routen verkehren.
Eine weitere Regel betrifft das Zelten und Campieren in den Südtiroler Naturparks, das allgemein verboten ist. Einzige Ausnahme für das Übernachten im Schutzgebiet: das alpine Biwakieren. Beim Biwakieren handelt es sich um eine Notsituation des nächtlichen Aufenthalts im Gebirge bei einem Witterungsumschwung oder bei Müdigkeit bzw. Erschöpfung. Die Ausnahme beruht darauf, dass in Notsituationen, die nicht geplant bzw. nicht planbar sind, das Übernachten im freien Gelände erlaubt ist. Diese Regel schütze den sensiblen Lebensraum, etwa ökologisch wertvolle Vegetations- und Bodenbereiche, die sehr empfindlich auf Belastung reagieren, ebenso wie die wildlebenden Tiere, die durch nächtliche Präsenz, Lärm, Feuer oder Abfall beeinträchtigt werden könnten.
Respektvolles Miteinander. „Bei allen Regeln gilt: Es geht immer um ein respektvolles Miteinander von Tier, Natur und Mensch“, unterstreicht der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Peter Brunner. „Klare Regeln schützen die Lebensräume, die Tiere, aber auch die Menschen – wer sich daran hält, hilft, das ungestörte Naturerlebnis für alle zu bewahren.“
Bei einigen Aktivitäten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Drohnenflüge können in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung oder für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse genehmigt werden. Für Aufnahmen, die wissenschaftlichen Zwecken oder Erhebungen technischer Art dienen, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Landesamt für Natur beantragt werden. Wie groß das Interesse ist, zeigt die Anzahl der Anfragen zur Genehmigung von Drohnenflügen in Schutzgebieten. Rund 500 davon sind beim Landesamt für Natur seit Anfang 2025 eingereicht worden. Bei Flügen für rein private Zwecke wie etwa Hochzeitsvideos, Flüge für Werbe- oder Imagefilme oder für soziale Medien und Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Produktionen erfolgt weiterhin keine Genehmigung.
RESPECT Natur und Landschaft bewahren. Vielmehr als Verbote aufzeigen wollen die Naturparks jedoch sensibilisieren. Mit gezielter Besucherinformation und -lenkung vor Ort sowie in den sozialen Medien klären sie über ein respektvolles Verhalten in Natur und Landschaft auf. Weitere Informationen zur Kampagne RESPECT findest du hier.
LPA/mpi/KH







