Eine häufige Ursache dafür, dass viele Lebensmittel unnötig weggeworfen werden, ist die falsche Interpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Dieses wird oft mit dem Verbrauchsdatum gleichgestellt, welches das Ende der Haltbarkeit eines Lebensmittels angibt. Der Verbraucher geht irrtümlich davon aus, dass das Produkt nicht mehr genießbar und daher wegzuwerfen ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die empfohlene Aufbrauchfrist des Herstellers. Es gibt an, bis wann ein Lebensmittel in geschlossenen Zustand und bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko konsumiert werden kann. Jedoch ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch bedenkenlos genießbar, bei optimaler Lagerung oft sogar noch sehr viel länger.
Wichtig: Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiterverkauft werden, allerdings ist nach Ablauf dessen nicht mehr der Hersteller, sondern der Händler für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich. Gängige Praxis in vielen Geschäften ist es, Lebensmittel die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen, zu einem reduzierten Preis anzubieten.
Bestimmte Lebensmittelgruppen müssen kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen:
- Frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse
- alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden
- Essig
- Salz
- Zucker
- Kaugummi und Zuckerwaren, die fast nur aus Zucker sowie Aroma- und/ oder Farbstoffen bestehen
Ein Verbrauchsdatum ist für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel, wie Hackfleisch oder frischen Fisch, vorgeschrieben. Bei diesen Produkten kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Das Verbrauchsdatum gibt also den letzten Tag an, an dem das Lebensmittel verkauft und verzehrt werden darf. Diese Lebensmittel sind rechtzeitig und möglichst noch vor dem Endpunkt der Haltbarkeit zu verzehren.
Die Verwendungsdauer bezeichnet hingegen die Haltbarkeit nach Öffnen der Verpackung. Auch für angebrochene Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden, etwa durch Hinweise wie „nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“ oder „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“. Diese Kennzeichnung findet man außerdem oft bei Kosmetikprodukten.
KH/cg