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Landesregierung beschließt Energiebonus bis Ende 2026

02.02.2022

Wer Gebäude energetisch saniert oder einen energieeffizienten Neubau errichtet, kann mehr Kubatur nutzen. Diese Möglichkeit gibt es erneut für fünf Jahre.

Nach dem Grundsatzbeschluss im vergangenen Oktober (siehe eigene Pressemitteilung) hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 1. Februar auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer den Energiebonus (auch bekannt als Kubaturbonus) für weitere fünf Jahre geregelt. Vom 1. Jänner 2022 und bis 31.Dezember 2026 wird es damit für die energetische Sanierung von Gebäuden oder den energieeffizienten Neubau die Möglichkeit geben, mehr Baumasse zu verbauen.

„Mit der Erneuerung des Energiebonus werden wir Planungssicherheit für weitere fünf Jahre garantieren“, betonte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. „Damit unterstützen wir die Bevölkerung beim Bestreben, auf nachhaltige Weise zu bauen und zu wohnen.“ Die Regelung des Energiebonus für den Zeitraum 2022 bis 2026 erfolgt durch die Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. April 2020, Nr. 16, zu der im Vorfeld auch der Rat der Gemeinden sein Einvernehmen gegeben hatte.
Die bisherige Regelung für den Energiebonus ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Die neue Regelung sieht vor, dass der Energiebonus nur einmal im Rahmen einer einzigen energetischen Sanierungsmaßnahme an einem Gebäude (im Mischgebiet) in Anspruch genommen werden kann. Die hinzugewonnene (oberirdische) Baumasse muss die Zweckbestimmung „Wohnen“ aufweisen.

Energiebonus für neue Gebäude

Bei neuen Gebäuden, deren Gesamtbaumasse zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmt wird, kann die zulässige oberirdische Baumasse um 10 Prozent erhöht werden, wenn das gesamte Gebäude den KlimaHaus – Nature Standard erreicht und darüber hinaus die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen erfüllt werden.

Bonus für bestehende Gebäude

Für bestehende Gebäude kann der Energiebonus in Anspruch genommen werden, wenn eine seit dem Stichtag vom 12. Jänner 2005 bestehende und seither zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmte oberirdische Baumasse von mindestens 300 Kubikmeter vorhanden ist. Dann kann der Energiebonus 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ betragen, in jedem Fall aber 200 Kubikmeter erreichen. Zudem muss durch die Baumaßnahme die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes von einer niedrigeren Klimahaus-Klasse mindestens auf Klimahaus-Klasse B (bisher: Klasse C) verbessert oder die Zertifizierung KlimaHaus R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen ist genau definiert.

Die Einschränkung des Energieverbrauchs und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen seien erklärte Ziele des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft, sagte Landesrätin Hochgruber Kuenzer: „Mit der Neuauflage des Energiebonus sollen durch die Steigerung der Energieeffizienz weiterhin Anreize zur Wiederbelebung der Ortskerne und zur städtebaulichen Umgestaltung und baulichen Sanierung geschaffen werden.“

 

LPA

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