Seit dem 1. Juni müssen neue Kriterien erfüllt werden, um das „GreenEvent“-Siegel zu erhalten. Die Zertifizierungsanträge sind mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Veranstaltungen so zu organisieren und durchzuführen, dass die Umwelt möglichst wenig belastet und die Nachhaltigkeit verbessert wird: Das ist das Ziel der Zertifizierung „GreenEvent„. Ressourcen einsparen, Abfall vermeiden, den Fokus auf sanfte Mobilität legen, lokale und saisonale Produkte beim Catering hervorheben und umwelt-, gesundheits- und sozialverträglich handeln – alle diese Bereiche gehören dazu.
„Die GreenEvent-Zertifizierung ist ein konkretes Bekenntnis zu mehr Nachhaltigkeit bei unseren Veranstaltungen“, unterstreicht der Landesrat für Umwelt- Natur- und Klimaschutz Peter Brunner. „Besonders wichtig ist die Entwicklung von einem ‚goingGreenEvent‘ zu einem ‚GreenEvent‘: Diese stellt sicher, dass eine Veranstaltung nicht nur die grundlegenden Kriterien einhält, sondern schrittweise höhere Nachhaltigkeitsstandards anstrebt, die sich positiv auf die Umwelt und die Gemeinschaft auswirken.“
Um den Bedürfnissen der Antragsteller noch besser gerecht zu werden und eine höhere Qualität zu gewährleisten, wurde nun der Zertifizierungsprozess gestrafft. Die neuen Kriterien geltenseit dem, 1. Juni. Sie sehen eine Verringerung der Gesamtzahl der Maßnahmen vor, die ergriffen werden können. Zugleich wird die Zahl der verpflichtenden Maßnahmen, die unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wichtig sind, erhöht. Unter diesen Maßnahmen gibt es einige neue, die vor allem die Mobilität betreffen.
Das neue Zertifizierungsverfahren
Der Antrag auf Zertifizierung einer Veranstaltung muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung beim Landesamt für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz eingereicht werden.
„Das Verfahren beginnt mit der verpflichtenden Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltung, in der die neuen Kriterien für die Zertifizierung erläutert werden“, erklärt Elisa Poznanski, Ansprechpartnerin für das „GreenEvent“-Projekt. Von vornherein muss die Art der zu zertifizierenden Veranstaltung festgelegt werden.
Zur Auswahl stehen sechs verschiedene Veranstaltungsarten, die jeweils einer eigenen Checkliste – also Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden können – entsprechen: Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen in Gebäuden, Konferenzen und Kongresse, kulinarische und gastronomische Veranstaltungen in Gebäuden, Sportveranstaltungen in Sportanlagen, Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen im Freien, Festivals, Märkte und kulinarische und gastronomische Veranstaltungen im Freien.
„Auf diese Weise sind die Vorgaben für die Organisation der jeweiligen Veranstaltung noch zielgerichteter und tragen dazu bei, diese noch nachhaltiger zu gestalten“, erklärt Poznanski. „Der zweite Schritt besteht in der Einreichung des Antrags mit der korrekt ausgefüllten Checkliste im Anhang.“ Es folgt die Prüfung aller Unterlagen durch das Amt für Abfallwirtschaft, das in der Folge die Auszeichnung erteilt und das Gütesiegel zur Verfügung stellt. Es ist nicht mehr notwendig, einen Abschlussbericht einzureichen. Vielmehr müssen alle Unterlagen, die die Nachhaltigkeit der Veranstaltung belegen, bereits bei der Antragstellung eingereicht und für spätere Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.
Vom „goingGreenEvent“ zum „GreenEvent“
Die Zertifizierung „going GreenEvent“ wird an Veranstaltungen vergeben, die zum ersten Mal am Programm teilnehmen, alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 50 Prozent der anwendbaren optionalen Maßnahmen erreichen. „Ab dem zweiten Jahr“, erklärt Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft, „erhalten Veranstaltungen, die alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 75 Prozent der optionalen Maßnahmen umsetzen, die Anerkennung ‚GreenEvent‘. Sollten sie bei der Anwendung der optionalen Maßnahmen nur die Hälfte der Höchstpunktezahl erreichen, behalten sie hingegen die Zertifizierung ‚going GreenEvent‘, die für maximal zwei weitere Jahre vergeben werden kann.“
Während der Veranstaltungen sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. „Werden die aufgeführten Maßnahmen nicht im geforderten Umfang umgesetzt, wird die Anerkennung nachträglich entzogen und dem Veranstalter der Ausschluss vom Verfahren für die folgenden zwei Jahre mitgeteilt“, so Angelucci weiter. „Dies betrifft vor allem die Nichtumsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen.“
Übergangsfrist bis Januar 2027
Um einen stufenartigen Übergang zum neuen Zertifizierungssystem zu ermöglichen und den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, alle verpflichtenden Maßnahmen zu planen und umzusetzen, ist es für eine Übergangszeit möglich, auch Veranstaltungen zur Zertifizierung zuzulassen, bei denen 90 Prozent der verpflichtenden Maßnahmen angewendet werden.
Ab 1. Januar 2027 müssen alle Veranstaltungen, die eine Zertifizierung beantragen, die vollständige Liste der vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen.
Vor über zehn Jahren ins Leben gerufen
Die Initiative „GreenEvent“ ist 2013 vom Landesamt für Abfallwirtschaft in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz mit Unterstützung des Ökoinstituts Südtirol ins Leben gerufen worden. Nach fünf Jahren Erfahrung mit Green Events wurde 2019 eine erste Überarbeitung der Zertifizierungskriterien vorgenommen (LPA hat berichtet). 2024, weitere fünf Jahre später, erfolgt nun eine weitere Anpassung des Zertifizierungsprozesses, um das Gütesiegel auf noch mehr Nachhaltigkeit auszurichten.
Alle Informationen zur „GreenEvent“-Zertifizierung für nachhaltige Veranstaltungen und das Antragsformular mit den sechs verschiedenen Arten von Checklisten finden sich im Bürgernetz des Landes.
LPA/red/mpi
DOWNLOAD
EINLADUNG GreenEvents.pdf (Online-Informationsveranstaltungen am 11. Juni, 10. Juli und 20. August)