Place Place Phone Phone Mail Mail Opening Hours Opening Hours Shop Shop Secure Secure Restaurant Restaurant Person Info Calendar Info Room Info Other Info Adress Info
Energie

Gemeinsam Wasser sparen: Neues Maßnahmenpaket

20.07.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und niedriger Reserven im Etsch-Einzugsgebiet hat das Land am 20. Juli per Dekret vorsorgliche Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, den Verbrauch gezielt zu senken, um die Trinkwasserversorgung zu sichern und Schäden für Natur und Wirtschaft zu minimieren.

„Jeder Liter Wasser, den wir heute einsparen, hilft mit, die Versorgung in den kommenden Wochen zu sichern. Die derzeitige Situation erfordert einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser. Die beschlossenen Maßnahmen sind keine Selbstzweckmaßnahme, sondern eine notwendige Reaktion auf eine außergewöhnliche Trockenperiode“, erklärte Landesrat Peter Brunner.

Die Maßnahmen im Einzelnen
  1. Sämtliche Nutzer von Wasser, insbesondere in der Landwirtschaft, sonstige Wirtschaftstreibende sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten oder Parkanlagen, sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  2. Die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sind aufgerufen, Abnehmer mit hohem Verbrauch, wie Eigentümer größerer Gärten, über die zwingende Notwendigkeit von Wassereinsparungen zu informieren.
  3. Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8 und 19 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens 3 Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen.
  4. Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten.
  5. Bewässerungen in der Landwirtschaft mittels Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr sind untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.
  6. Der Betreiber der strategischen Staubecken in Südtirol (Vernagt, Reschen, Zoggler, Zufritt) ist aufgefordert, den pulsierenden Abfluss (hydro-peaking) in der Etsch im Wochenverlauf durch geschicktes Produktionsmanagement zu reduzieren.
  7. Wasserableitungen werden vor dem Hintergrund dieser Verordnung im Hinblick auf den genehmigten Ableitungszeitraum und die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen verstärkt kontrolliert. Besonderes Augenmerk ist auf Entnahmen aus Kanälen oder Gräben zur Gartenbewässerung zu legen.
  8. Diese Verordnung ist den Forststationen und den Gemeinden zu übermitteln, welche die Einhaltung der enthaltenen Bestimmungen im Bereich landwirtschaftliche Bewässerung bzw. Trinkwasserversorgung jeweils für Ihren Kompetenzbereich überwachen und allfällige Übertretungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung gemäß Artikel 56 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, mitteilen.
LPA/red/pir/KH

 

Auch interessant

Kontaktiere uns

Du hast Fragen oder Anliegen?

Agentur für Energie Südtirol -KlimaHaus
A.-Volta-Str. 13 A, Bozen

info@klimaland.bz
www.klimaland.bz

Bedienungshilfen

Bedienungshilfen


Diese Website bietet Barrierefreiheits-Einstellungen, um die Nutzung für alle zu optimieren.

Einstellungen