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EU-Verpackungsverordnung: Neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU

29.03.2024

Am 04.03.2024 haben das Europäische Parlament und der EU-Rat endlich eine, wenn auch noch vorläufige, Einigung erzielt, die eine maßgebliche Reduzierung von Verpackungen bzw. deren Wiederverwendung oder Recycling vorsieht, wodurch langfristig die Kreislaufwirtschaft gefördert werden soll. (PPWR: Packaging and Packaging Waste Regulation)

Es war ein langer und komplizierter Verhandlungsprozess, der zu dieser Einigung führte, da die Standpunkte der einzelnen Länder in der Vergangenheit vielfach auseinandergingen. In einem Punkt ist man sich jedoch einig: Verpackungen in der EU sollen mit den neuen Maßnahmen künftig sicherer und nachhaltiger werden, indem in erster Linie recycelbare Materialien eingesetzt werden, auf unnötige Verpackungen verzichtet wird, der Einsatz schädlicher Substanzen auf ein Minimum reduziert wird und die Mülltrennung grundsätzlich verbessert wird.

Nach Angaben des Europäischen Umweltbüros (EEB) ist das Aufkommen an Verpackungsabfällen zwischen 2009 und 2021 um 27,7% gestiegen und wird Schätzungen zufolge bis 2040 weiter zunehmen. Fakt ist: Jeder Einwohner der EU produziert jährlich etwa 190 kg Verpackungsabfälle, die für 40% des Kunststoff- und 50% des gesamten Papierverbrauchs verantwortlich sind. Darüber hinaus machen Verpackungen 36% der festen Siedlungsabfälle aus – eine erschreckend hohe Zahl.

Italien hat bereits in den letzten Jahren erfolgreich in das Thema Recycling investiert und gilt beispielsweise als Vorreiter bei der Produktion von Biokunststoffen sowie der Biomüll-Sammlung und Kompostierung. In anderen Bereichen gibt es jedoch durchaus noch lAufholbedarf.

Förderung von Wiederverwendungs- und Nachfülloptionen für Verbraucher

Die Verhandler stimmten wiederverwendbaren Verpackungen für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke (außer z.B. Milch, Wein, aromatisierten Wein, Spirituosen) bis 2030 zu (mindestens 10%). Bis 2029 sollen 90% der Einwegplastikflaschen und Metallgetränkebehälter getrennt werden, unter anderem durch die obligatorische Einführung von Pfandsystemen.

Endverteiler von Getränken und Essen zum Mitnehmen im Gastronomiesektor werden angehalten, bis zum Jahr 2030 10% ihrer Produkte in wiederverwendbarer Verpackungsform anzubieten und den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen.
Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten auf Aufforderung des Parlaments verpflichtet, Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Services dazu zu ermutigen, Leitungswasser (wo verfügbar, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr) in  wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Behältnissen anzubieten.

Weniger Verpackung und Einschränkung bestimmter Verpackungsformate

Die Vereinbarung legt Ziele zur Reduzierung von Verpackungen fest (5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040) und verlangt von den EU-Ländern, insbesondere die Menge an Plastikverpackungsabfall zu reduzieren.

So werden ab Januar 2030 einige Einwegverpackungen verboten, darunter Verpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse, Lebensmittel und Getränke in Bars, Einzelportionen und Miniaturverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und Schrumpffolien für Koffer an Flughäfen. Das Verbot erstreckt sich auch auf leichte Plastiktüten unter 1,5 kg, es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen erforderlich oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel (wie z.B. Verpackungen für vorgeschnittene Salate).
Um negative Gesundheitsauswirkungen zu verhindern, beschloss das Parlament außerdem die Einführung eines Verbots für den Einsatz von sogenannten „ewigen Chemikalien“ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen.

Die PPWR sieht allerdings auch vor, dass einzelne Staaten in Ausnahmefällen ihre eigenen Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitskriterien festlegen können.

Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass bestimmte Lösungen den Binnenmarkt fragmentieren, was zu Problemen für den Obst- und Gemüseexport führen könnte. Wenn jeder Mitgliedstaat eine eigene Liste der ausgenommenen Produkte erstellt, wird dies die Exportlogistik erschweren. Auch die Wirtschaftsverbände haben ihre Besorgnis über eine neue Regeländerung zum Ausdruck gebracht, die zu wirtschaftlichen Nachteilen bei geringem Umweltnutzen führen würde.

Der aktuelle Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung ist hier abrufbar.

KH

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