Nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit Ende des Jahres 2021 wird eine hochkarätig besetzte wissenschaftliche Kommission eine Gesamtbewertung vornehmen. In diese werden neben den von der Landesverwaltung ausgearbeiteten Maßnahmen auch die Rückmeldungen der Bürger dazu und die neu eingebrachten Vorschläge einfließen.
Die Kommission wird eine Abschätzung zu Machbarkeit und Wirksamkeit vornehmen, aber auch mögliche Zielkonflikte aufzeigen, die sich aus der Umsetzung der Maßnahmen ergeben können. Die Arbeit der Kommission wird voraussichtlich im Februar abgeschlossen werden.