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Rationelle und intelligente Energienutzung

Innerhalb 2025 wird Betrieben, welche sich ohne bestehende gesetzliche Verpflichtung einem Energieaudit gemäß EN 16247 unterziehen, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen oder sich gemäß dem Programm KlimaFactory zertifizieren lassen, ein Abschlag auf die IRAP gewährt;

40%

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Die Landesregierung gewährt den oben genannten Unternehmen Beiträge für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die im Auditbericht oder auf der Grundlage der beschlossenen Zertifizierungsprogramme festgelegt wurden;

48%

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Hotels und Beherbergungsbetriebe mit energieintensiven Anlagen oder hohem jährlichen Bedarf an thermischer Energie führen ab 2025 ein Energieaudit nach EN 16247 oder dem Standard KlimaHotel/KlimaFactory durch. In Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus und dem Hotelier- und Gastwirteverband wird innerhalb 2022 der Schwellenwert definiert, ab welchem das Audit verpflichtend wird;

26%

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Die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus wird ein Programm entwickeln, um die Energieeffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Skigebieten zu zertifizieren. Ein diesbezügliches Pilotprojekt soll bis 2025 durchgeführt werden;

26%

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Innerhalb 2024 arbeitet die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus im Rahmen einer Pilotanwendung ein effizientes Energiemanagement und eine entsprechende Zertifizierung für Krankenhäuser aus. Im Falle einer erfolgreichen Evaluierung wird deren Anwendung auf alle öffentlichen Krankenhäuser und Ambulatorien des Landes ausgeweitet. Die Möglichkeit zur Teilnahme soll auch privaten Kliniken ermöglicht werden;

25%

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Die Agentur für Energie Südtirol- KlimaHaus bietet innerhalb 2023 eine Plattform zum Austausch positiver Erfahrungen – Best Practices im Bereich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien in Unternehmen an;

18%

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Innerhalb 2025 ist für Unternehmen, welche sich an einer öffentlichen Ausschreibung des Landes beteiligen, der Nachweis eines Energiemanagements (z.B. ISO50001, KlimaFactory, Energieaudit EN16247, nationale Zertifikate oder gleichwertiges) ein zusätzliches Bewertungskriterium. Die Art und Weise der Implementierung dieses Kriteriums erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) und der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus;

32%

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Ab 2023 dürfen im Verkaufsbereich von neuen Einzelhandelsbetrieben oder bei Sanierungen von bestehenden Betrieben im Lebensmittelsektor nur mehr verschließbare Kühl- und Gefrierschränke bzw. -truhen gemäß der Eco-Design-Richtlinie (Amtsblatt der Europäischen Union 2019) verwendet werden. Ab 2026 müssen sämtliche Einzelhandelsbetriebe im Lebensmittelsektor umgestellt werden;

18%

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Allen Gemeinden, welche die Lichtpläne nicht innerhalb 2023 erstellt haben, wird die Gemeindefinanzierung um 5 % gekürzt;

23%

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Innerhalb 2024 besitzen sämtliche Gemeinden des Landes einen Klimaschutzplan, welcher entweder nach den Kriterien des European Energy Awards, des Konvents der Bürgermeister (SECAP-PAESC) oder des Programmes KlimaGemeinde erarbeitet wird. In der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus wird dafür eine Anlaufstelle eingerichtet, welche die Ausarbeitung und Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen fachlich begleitet und die Koordination für die Gemeinden übernimmt. Gemeinden, welche diesen Plan nicht erstellen, wird die Gemeindefinanzierung um 5% gekürzt;

32%

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Innerhalb 2024 führen alle Gemeinden eine Energiebuchhaltung ein, welche zumindest dem EBO-Standard entspricht (Energieinstitut Vorarlberg 2020). Ein Energiebericht Online wird von der Agentur für Energie Südtirol KlimaHaus bereitgestellt. Die Optimierung des kommunalen Energiemanagements führt zu einem geringeren Verbrauch und senkt die Kosten für den Gemeindehaushalt nachhaltig;

16%

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Die Kriterien der Wohnbauförderung werden innerhalb 2025 so geändert, dass sie Maßnahmen enthalten, die auf Klimaneutralität abzielen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese keine unlösbaren Konflikte mit dem prioritären Ziel der Förderung allen Bevölkerungsschichten ein leistbares Wohnen zu ermöglichen, verursachen.

18%

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Minimierung der CO2-Emissionen in der Landwirtschaft durch den Ersatz von agronomischen Maßnahmen mit hohem CO2-Fußabdruck. Das Ziel ist, ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beginnen und innerhalb 2028 den mineralischen Dünger im Wein- und Obstbau auf 50 % der Flächen zu ersetzen. Im Weinbau wird auf ab 2025 auf mineralischem Stickstoffdünger verzichtet und nur mehr organischer Dünger eingesetzt.

29%

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Ab 2023 sind Schaufensterbeleuchtungen in Geschäften, Leuchtschriften, Beleuchtungen im Zuge von Festlichkeiten (z. B. Weihnachten) sowie die Beleuchtung von Hotelanlagen und Kulturgütern nach 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr abzuschalten. Für Bar- und Restaurationsbetriebe, welche später schließen, gilt als Limit 15 Minuten nach Betriebsschluss. Für Beherbergungsbetriebe ist nach Betriebsschluss ist ein Minimum an Beleuchtung des Eingangsbereiches und des Zugangs möglich.

 

 

16%

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