Klimaplan Südtirol 2040
Heizen
CO2-Emissionen aus nicht erneuerbaren Energiequellen zum Heizen sind der zweitwichtigste Emissionsblock. Fortschritte wurden durch höhere Bauqualität, erneuerbare Energien und effizientere Brennkessel erreicht. Technologien für Klimaneutralität sind verfügbar. Ansätze umfassen energetische Standards für Neubauten, Umbauten und Sanierungen, sowie energetische Sanierung bestehender Gebäude. Hürden sind mangelndes Wissen, Beratung und komplexe Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse. Proaktive Beratung, Lösungsmodelle, Best-Practice-Websites und Finanzierungsinstrumente können helfen. Schwerpunktprojekte mit hoher Hebelwirkung, wie Gas-Substitution in Fernwärmeanlagen und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, sollten prioritär angegangen werden.
Ziele
• Der Verbrauch von Öl und Gas für Heizzwecke muss bis 2030 um 60 % und bis zum Jahr 2037 um 85 % reduziert werden.
• Dies soll zum einen über die Reduktion des Wärmebedarfs (Reduktion 20%) und zum anderen über die Substitution von Öl und Gas durch klimaneutrale Energieträger geschehen.
Maßnahmen
Sensibilisierung für das energetische und finanzielle Sparpotential durch angemessene und optimierte Raumtemperaturen in allen Bereichen. Dazu wird auch über die Möglichkeiten der neuen Technologien zur Überwachung des Energieverbrauchs (smart meters) und zur intelligenten Steuerung der Raumtemperatur (Smart Home) verwiesen. Die Sensibilisierung wird durch Beratung und durch die Kommunikation gelungener Umsetzungsbeispiele begleitet.
Anpassung der Energiestandards für Neubauten und größere Sanierungen an die neuen europäischen Vorgaben (EPBD III).
Ab 2023 dürfen keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden eingebaut werden, welche sich in der Versorgungszone eines Fernheizwerkes befinden. Außerhalb dieser Zonen sowie beim Austausch der Heizanlage ist die Verwendung von fossilen Brennstoffen nur mehr dann erlaubt, wenn der Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen und anderen Energieerzeugern aus erneuerbaren Quellen aus technisch-wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden muss.
Bei Neubauten ist ab 2023 der Einbau von Ölheizungen untersagt.
Sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, muss ab 2023 bei Neubau und größerer Sanierung der thermisch konditionierten Gebäudeteile von Industrie-, Handwerks- und vergleichbaren anderen gewerblichen Gebäuden, die nicht als Büros, Wohneinheiten oder Vergleichbares zweckbestimmt sind, ein Dämmstandard erreicht werden, der einem Wohngebäude in der KlimaHaus-Klasse D entspricht.
Die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus wird für diese Anwendungsfälle geeignete Mindestanforderungen und ein im Vergleich zum Wohngebäudestandard vereinfachtes Zertifizierungsverfahren ausarbeiten.
Sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, muss ab 2023 der Bedarf an elektrischer Energie bei neuen Gebäuden und Gebäuden, die größeren Renovierungen unterzogen werden, mit erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden, die am oder im Gebäude oder seinen Anbauten installiert sind und eine elektrische Leistung von mindestens 30 W pro m² überbauter Fläche aufweisen.
Die Kriterien der Wohnbauförderung werden innerhalb 2025 so geändert, dass sie Maßnahmen enthalten, die auf Klimaneutralität abzielen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese keine unlösbaren Konflikte mit dem prioritären Ziel, allen Bevölkerungsschichten ein leistbares Wohnen zu ermöglichen, verursachen.
Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wird deutlich ausgebaut. Innerhalb 2024 werden über dreihundert Gebäude des Landes einem Energie-Audit unterzogen. Ziel ist es, innerhalb von 2025 die 27 energieintensivsten Gebäude energetisch zu sanieren. Bis 2040 sind alle öffentlichen Gebäude auf den langfristigen Energiestandard zu bringen.
Haushalten von Mehrfamiliengebäuden mit mindestens fünf verschiedenen Baueinheiten, welche vor dem Jahr 2005 errichtet wurden und sich entlang der bestehenden Verteilnetze befinden, wird innerhalb 2023 der Anschluss an das Fernwärmenetz erleichtert. Ausmaß, Art und Dauer der Erleichterungen werden in Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinde und Fernwärmebetreibern erarbeitet.