Klimaplan Südtirol 2040
Heizen
CO2-Emissionen aus nicht erneuerbaren Energiequellen zum Heizen sind der zweitwichtigste Emissionsblock. Fortschritte wurden durch höhere Bauqualität, erneuerbare Energien und effizientere Brennkessel erreicht. Technologien für Klimaneutralität sind verfügbar. Ansätze umfassen energetische Standards für Neubauten, Umbauten und Sanierungen, sowie energetische Sanierung bestehender Gebäude. Hürden sind mangelndes Wissen, Beratung und komplexe Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse. Proaktive Beratung, Lösungsmodelle, Best-Practice-Websites und Finanzierungsinstrumente können helfen. Schwerpunktprojekte mit hoher Hebelwirkung, wie Gas-Substitution in Fernwärmeanlagen und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, sollten prioritär angegangen werden.
Ziele
• Der Verbrauch von Öl und Gas für Heizzwecke muss bis 2030 um 60 % und bis zum Jahr 2037 um 85 % reduziert werden.
• Dies soll zum einen über die Reduktion des Wärmebedarfs (Reduktion 20%) und zum anderen über die Substitution von Öl und Gas durch klimaneutrale Energieträger geschehen.
Die folgende Legende erläutert den Umsetzungsstand der Maßnahmen:
Maßnahmen
Sensibilisierung für das energetische und finanzielle Sparpotential durch angemessene und optimierte Raumtemperaturen in allen Bereichen. Dazu wird auch über die Möglichkeiten der neuen Technologien zur Überwachung des Energieverbrauchs (smart meters) und zur intelligenten Steuerung der Raumtemperatur (Smart Home) verwiesen. Die Sensibilisierung wird durch Beratung und durch die Kommunikation gelungener Umsetzungsbeispiele begleitet.
Anpassung der Energiestandards für Neubauten und größere Sanierungen an die neuen europäischen Vorgaben (EPBD III-Energy Performace of Buidling Directive, EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden).
Ab 2023 dürfen keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden eingebaut werden, welche sich in der Versorgungszone eines Fernheizwerkes befinden. Außerhalb dieser Zonen sowie beim Austausch der Heizanlage ist die Verwendung von fossilen Brennstoffen nur mehr dann erlaubt, wenn der Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen und anderen Energieerzeugern aus erneuerbaren Quellen aus technisch-wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden muss.
Bei Neubauten ist ab 2023 der Einbau von Ölheizungen untersagt
Sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, muss ab 2023 bei Neubau und groserer Sanierung der thermisch konditionierten Gebaudeteile von Industrie-, Handwerks- und vergleichbaren anderen gewerblichen Gebauden, die nicht als Buros, Wohneinheiten oder Vergleichbares zweckbestimmt sind, ein Dämmstandard erreicht werden, der einem Wohngebaude in der KlimaHaus-Klasse D entspricht. Diese ist eine Teilmaßnahme der 5.2
Sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, muss ab 2023 der Bedarf an elektrischer Energie bei neuen Gebäuden und solchen, die größeren Renovierungen unterzogen werden, mit erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden, die am oder im Gebäude oder seinen Anbauten sowie Zubehörflächen installiert sind und eine elektrische Leistung von mindestens 30 W pro m² überbauter Fläche aufweisen. Diese ist eine Teilmaßnahme der 5.2.
Die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus wird für diese Anwendungsfälle geeignete Mindestanforderungen und ein im Vergleich zum Wohngebäudestandard vereinfachtes Zertifizierungsverfahren ausarbeiten.
Die Kriterien der Wohnbauförderung werden innerhalb 2025 so geändert, dass sie Maßnahmen enthalten, die auf Klimaneutralität abzielen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese keine unlösbaren Konflikte mit dem prioritären Ziel, allen Bevölkerungsschichten ein leistbares Wohnen zu ermöglichen, verursachen.
Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wird deutlich ausgebaut. Innerhalb 2024 werden über dreihundert Gebäude des Landes einem Energie-Audit unterzogen. Ziel ist es, innerhalb von 2025 die 27 energieintensivsten Gebäude energetisch zu sanieren. Bis 2040 sind alle öffentlichen Gebäude auf den langfristigen Energiestandard zu bringen.
Haushalten von Mehrfamiliengebäuden mit mindestens fünf verschiedenen Baueinheiten, welche vor dem Jahr 2005 errichtet wurden und sich entlang der bestehenden Verteilnetze befinden, wird innerhalb 2023 der Anschluss an das Fernwärmenetz erleichtert. Ausmaß, Art und Dauer der Erleichterungen werden in Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinde und Fernwärmebetreibern erarbeitet.
Maßnahmen aus den Beiteiligungsprozessen
Ausbau der FernwärmeMassiver Ausbau der Fernwärme, wenn Effizienzsteigerung im Vergleich zu autonomen Heizungen möglich ist.
Technologieoffene Förderung nach Erfordernis der Gebäude und Lage: z.B. sonnig, schattig, verfügbare Fläche für PV etc.
Die Liste der betrachteten Gebäude wird auf der Website Klimaland veröffentlicht, inklusive Links zu den veröffentlichten Energieaudits. Die geplanten und durchgeführten Sanierungen werden dokumentiert und transparent dargestellt, um attraktive Lösungen auch für Privatbesitzer aufzuzeigen.
Die Ausbildungspläne an der Landesberufsschulen sollen unter Berücksichtigung der reglementierten Berufe in Hinblick auf Einbau und Wartung neuer Technologien angepasst werden, welche die Dekarbonisierung von Wärme- und Energieproduktion ermöglichen. Begründung: Es zeichnet sich ein Mangel an Kräften in den Bereichen Energietechnik, Mobilität und Gebäudesanierung ab, z.B. bei der Montage von PV-Anlagen, Installation von Wärmepumpen, Brunnenbau und Zugpersonal, bei weiteren Fachkräften in der Industrie und Elektrotechnik (Netzausbau usw.). In Ausbildungsberufen in der Energie-, Mobilitätsund Gebäudebranche braucht es innerhalb des Berufsschulwesens neue Schwerpunkte, die auf das Ziel Klimaneutralität 2040 und die dafür erforderlichen Technologien (darunter Wärmepumpen, nachhaltiges Bauen, intelligente Netze) ausgerichtet sind. Arbeitsmarkt und Berufsausbildung gehen zusammen und müssen in diese Richtung verstärkt werden.
Ab 2030 werden alle Landesgebäude nur noch mit erneuerbaren Energien oder Fernwärme beheizt. Das Land veröffentlicht den erfolgreichen Heizungstausch und stellt das dabei gewonnene Know-how zur Verfügung.
Wärmepumpen-Contracting: Das Land arbeitet eine spezifische Förderung für Wärmepumpen mit Contractingmodell aus, welche höhere Förderungen für einkommensschwache Familien enthält, um auch diesen den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu ermöglichen.
Das Potential der Einsparungen in Höhe von 20% sollte durch Beispiele anschaulicher gemacht werden. Aus Sicht der Bürger*innen ist das Ziel sonst eher unglaubwürdig.
