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Klimaplan Südtirol 2040

Bauen

Der Hochbau spielt eine strategische Rolle für die Klimaneutralität, sowohl in Bezug auf Bauausführung als auch Betrieb. Bei öffentlichen Bauvorhaben besteht eine besondere politische Verantwortung für die Nachhaltigkeit. Energieeffizienz, klimaneutrale Energiequellen und erneuerbare Energien sind bei Neubauten und Sanierungen zu berücksichtigen. Die Wahl der Bautechnik und Materialien beeinflusst indirekte THG-Emissionen. Im privaten Bereich sind Mindeststandards, finanzielle Anreize und Beratung wichtig.
Initiativen wie „KlimaHaus“ demonstrieren das Potenzial. Zukünftiger Wohnraumbedarf muss ebenfalls abgewogen werden, um unnötigen Bau zu vermeiden.

  Ziele

  • Ziel ist es, für Neubauten und Erweiterungen im öffentlichen Bereich gegenüber den bisherigen Standards nur noch maximal 60% an grauer Energie (hauptsächlich durch Zement und Stahl) zu verbrauchen.
  • Gleichzeitig sind alle öffentlichen und halböffentlichen Gebäude bei Neubau und bei umfassenden außerordentlichen Instandhaltungen klimaneutral zu konzipieren.
  • Innerhalb 2030 wird der Anteil an Gebäudeneubauten der öffentlichen Hand gemäß Bauweisen mit natürlichen und möglichst lokal nachwachsenden Baustoffen auf mindestens 30 % angehoben.
  • Für den gewerblichen Bereich sind Standards zu setzen, welche den Energieverbrauch gegenüber dem derzeitigen Bestand um 50% reduzieren.
  • Es werden Anreize für die Wiedergewinnung von bestehender Kubatur – im gewerblichen genauso wie im privaten Bereich – gegenüber von Neubauten gesetzt.
  • Raumordnerisch werden Flächen so ausgewiesen, dass eine gute Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr unterstützt wird.

Maßnahmen

Noch nicht gestartet
Bereits gestartet
Abgeschlossen

Sportanlagen, Wohngebäude des WOBI (Institut für sozialen Wohnbau) und Prestigebauten (NOI – Techpark Südtirol, Schulen, Vertretungen von Institutionen und Behörden) sind primär mit natürlichen und möglichst lokal nachwachsenden Baustoffen (bzw. solchen mit Herkunfts- und Nachhaltigkeitszertifikaten) auszuführen (z.B. Holzbauweise, natürliche Dammstoffe usw.). Innerhalb 2030 wird der Anteil an Gebäudeneubauten der öffentlichen Hand gemäß diesen Bauweisen auf mindestens 30% angehoben.

Bei Bautätigkeiten (Massivbau) ist verstärkt auf zertifiziertes, recyceltes Abbruchmaterial zurückzugreifen. Bauherren, welche diese Materialien nicht verwenden, erhalten eine Förderung im geringeren Ausmaß. Ab 2023 muss bei öffentlichen Bauten dieser Anteil vom Projektanten schon bei Projektgenehmigung offengelegt werden.

Ankurbeln der Kreislaufwirtschaft im Bereich des Bauschutt-Recyclings: Innerhalb 2024 wird bei öffentlichen Ausschreibungen von Infrastrukturprojekten ein Prozentsatz eingefügt, welcher den Anteil recycelten Baumaterial verpflichtend vorschreibt.

Vorschriften und Normen, welche die Wiederverwendung recycelten Materials erschweren, werden auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.

Holzbaufonds für Gebäude Öffentlicher Körperschaften- Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche (betrifft nicht Autonome Provinz Bozen und ihre Hilfskörperschaften).

Klimaplan Südtirol 2040

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